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Donnerstag23 Februar 2012

Handhabung der Gewerke-Checklisten

Die ausführlichen Stichworte der Checklisten helfen - im Büro wie an der Baustelle, von der Planung über die Arbeitsvorbereitung und die Bauausführung bis zur Abnahme und Übergabe, innerhalb der Gewerke wie an deren Schnittstellen - den komplexen Bauablauf vorgaben-, fach- und termingerecht zu realisieren und damit die vorgegebenen Qualitäten zu sichern sowie umfassend zu dokumentieren.

Hauptansatz der Checklisten ist, dass der Projekt- bzw. Bauleiter

  • sich zu Beginn seiner Tätigkeit an einem Objekt einen Überblick über die vorkommenden Gewerke verschafft,
  • bei Durchsicht der Projektunterlagen (Zeichnungen, Baubeschreibungen,Verträge mit Anlagen, Leistungsverzeichnisse usw.) prüft, ob die Planungs- und Qualitätsvorgaben ausreichend und eindeutig definiert sind,
  • im Zuge der weiteren (Ausführungs-)Planung und der (Nach-)Unternehmer-Beauftragung gewerkeweise die genaue Spezifikation der Leistungen klärt und dokumentiert,
  • die wichtigsten Normen und Regeln findet,
  • rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der einzelnen Gewerke die Schnittstellen mit Nachbargewerken koordiniert,
  • die Vorleistungen, vor allem anderer Gewerke prüft bzw. den ordnungsgemäßen Abschluss der Vorleistungen sicherstellt,
  • während der Ausführung die Leistungen so überwacht und steuert sowie Fehlerquellenso sorgfältig kontrolliert, dass die Planungs- und Qualitätsvorgaben eingehalten und Fehler vermieden werden,
  • veranlasst, dass Nachunternehmer die Qualität ihrer Leistungen selbst sichern,
  • Mängel sofort beseitigen lässt und die erbrachten Leistungen sorgfältig dokumentiert,
  • bei der Abnahme Leistungslücken und -mängel (Erfüllungsmängel und mögliche Mängelansprüche) sicher feststellt und nicht übersieht,
  • die Qualität der Leistungen im Verhältnis zum Bauherrn wie gegenüber den Unternehmern umfassend dokumentiert und damit u. a. die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Überwachung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche schafft,
  • die notwendigen Unterlagen für den Gebäudebetrieb (Gebrauchs- und Wartungsanweisungen usw.) zusammenstellt.

Zu beachten ist, dass die Stichworte und Hinweise

  • keine Fragen zu den Rechtsverhältnissen zwischen Bauherren, Planern, Unternehmern, Lieferanten oder Behörden klären können,
  • weder zu den zu erbringenden Leistungen noch zur Vergütung oder zur terminlichen Abwicklung selbst Stellung nehmen können,
  • entsprechende vertragliche Vereinbarungen oder Grundlagen, wie z. B. Normen, VOB usw. nicht ersetzen.